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8.5.2020, 15:42 - Archivio

Volkswagen Nutzfahrzeuge verlängert Neuwagen- und Werksneuwagenanschlussgarantien um drei Monate

  • Direkte und unbürokratische Hilfe für betroffene VW Nutzfahrzeuge Kunden
  • Zeitraum der Garantiefrist aufgrund der Corona-Pandemie verlängert
  • Weltweite Gültigkeit für alle in Europa und für den europäischen Markt produzierten Fahrzeuge

Cham / Hannover – Die Marke Volkswagen Nutzfahrzeuge verlängert die Garantiefristen für Neuwagen um drei Monate. Dies gilt weltweit für alle Fahrzeuge der Baureihen Amarok, Caddy, T6 / T6.1 und Crafter, deren zweijährige Neuwagengarantie oder Werksneuwagenanschlussgarantie im Zeitraum vom 1. März 2020 bis 31. Mai 2020 ausläuft. Die Verlängerung gilt für drei Monate nach Ablauf der ursprünglichen Neuwagen- beziehungsweise Werksneuwagenanschlussgarantie. VWN-Vertriebsvorstand Heinz-Jürgen Löw: „Als Nutzfahrzeughersteller bieten wir unseren Kunden immer flexible Lösungen, daher verlängern wir die Frist um drei Monate“.

„In den vergangenen Wochen ist es für viele Kunden überall auf der Welt zu erheblichen Einschränkungen gekommen, wenn sie Leistungen aus ihrer Neuwagen-Garantie abrufen wollten», sagt Löw.

Renato Zago, Head of Aftersales Volkswagen Nutzfahrzeuge, ist zufrieden mit diesen Massnahmen: «Mit dieser dreimonatigen Garantieverlängerung liefern wir unseren Kunden in der Schweiz eine direkte und unbürokratische Unterstützung in diesen aussergewöhnlichen Zeiten».

Bei diesen Massnahmen handelt es sich um ein einmaliges und freiwilliges Entgegenkommen, um VW Nutzfahrzeuge Kunden in der durch Covid-19 verursachten Ausnahmesituation zu helfen. Es gilt weltweit für alle Fahrzeuge, die in Europa oder für den europäischen Markt produziert wurden.

 

 

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